Bedingungen für weak-two-Eröffnungen

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Bedingungen für weak-two-Eröffnungen vom 20.01.2009

Der Vorstand hat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Bridge-Verband folgende Bedingungen festgelegt für weak-two-Eröffnungen bei Turnieren, die vom Bridge-Club Pfalz ausgerichtet werden:

In erster und zweiter Hand:

Entweder
a) eine beliebige 7er Länge mit bis zu 10 Punkten, oder
b) eine 6er Länge mit 5 bis zu 10 Punkten.

Wenn die Turnierleitung auf einen Verstoß gegen diese Regel aufmerksam gemacht wird, entscheidet sie auf 60:40.

Eröffnungen in dritter Hand sind frei von solchen Bedingungen (wobei man beachten sollte, dass ein zu häufiges Abweichen von der Norm als Geheimkonvention geahndet werden kann). Eröffnungen in 4. Hand können bis 13-14 Punkte stark sein.

Alle weak-two-Eröffnungen sind alertpflichtig!

Gegenreizungen auf der 2er Stufe unterliegen keinen Bedingungen.

Sperransagen

Nach den neuen Turnierregeln des Deutschen Bridge-Verbands müssen Eröffnungen auf der 3er Stufe, die eine 7er Länge versprechen und weniger als 11 Punkte beinhalten, nicht mehr alertiert werden. Spieler, deren 3er Eröffnungen systemgemäß Varianten enthalten, die weniger als eine 7er Länge versprechen und/oder stärker als 11 Punkte sind, müssen nach wie vor alertieren.

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